Mitarbeiterseite wird Thema in den Arbeitsrechtsausschuss einbringen.
Im Rahmen des Vorbereitungstreffens zur Sitzung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission Mitte November in Bensberg hat sich die Mitarbeiterseite mit dem Thema des Arbeitszeitschutzes im liturgischen Bereich intensiv auseinandergesetzt.
Die ZAK-Ordnung (Ordnung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission) sieht u.a. in diesem Bereich eine Regelungskompetenz für diese Bundeskommission vor.
Ziel ist es, dass in allen regionalen Kommissionen standardmäßig ein zeitnaher arbeitsfreier Tag gewährt wird, wenn beispielsweise Mesnerinnen und Mesner oder Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker an einem Sonntag arbeiten müssen. Wichtig dabei ist, dass dieser arbeitsfreie Tag dann nicht auf einen gesetzlichen Feiertag gelegt wird.
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Der Ausgleich für die Tätigkeit am Sonntag nach Pfingsten darf nicht dazu führen, den Fronleichnamstag, der in einigen Bundesländer gesetzlicher Feiertag ist, als arbeitsfreier Tag gewährt wird.
Nachdem der Vollzug in einigen Diözesen zu Lasten von Beschäftigten umgesetzt wird, strebt die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission hier eine Verbesserung an.
