„Die Rente ist sicher“ war gestern – heute „ist die Rente garantiert“

Dr. Tanja Machalet (SPD) nahm Stellung zum Rentenpaket II der Ampel-Koalition

Die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission nutzte ihre diesjährige Frühjahrs-Klausur in Berlin intensiv dafür, mit politisch Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen. Dieses Jahr war die rentenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Tanja Machalet, zu Gast. Sie eröffnete unter anderem umfassende Einblicke in das Entstehen des aktuell in der Diskussion stehende weitere Rentenpaket: eine weitere Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung soll auf Dauer verhindert werden.

Stopp für befristete Arbeitsverträge

Katholische Kirche schafft vorbildliche Regelungen im Arbeitsrecht

Seit vielen Jahren sind Diskussionen um das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik unter anderem davon geprägt, die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverträgen deutlich zu beschränken. Die bis 2021 regierende große Koalition aus CDU/ CSU und SPD hatte im Koalitionsvertrag von 2017 das Ziel formuliert, sachgrundlose Befristungen massiv einzuschränken. Das selbst gesetzte Ziel wurde aber nie umgesetzt. Deutlich ambitionsloser war das, was die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 festgehalten hat: sachgrundlose Befristungen sollten zumindest beim Bund als Arbeitgeber bald der Vergangenheit angehören. Aber anstatt in diesem Punkt „Mehr Fortschritt zu wagen“, blieb es auch hier bislang bei Ankündigungen.

Kirchliches Arbeitsrecht führt zu guten Ergebnissen

Die Kirchen überprüfen ihr Arbeitsrecht stetig. Die letzten Reformen führen zu weiteren Verbesserungen.

Anlässlich der Petition von ver.di „Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte“ stellen die evangelische und die katholische Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas heute (5. März 2024) klar:

Die Vergütungen für Beschäftigte in kirchlichen Diensten, einschließlich von Caritas und Diakonie, sind zumeist besser als in vergleichbaren privaten und gemeinnützigen säkularen Einrichtungen. Zudem profitieren die kirchlich Beschäftigten von tariflich vereinbarten Vergütungen, einer betrieblichen Altersversorgung und sozialen Zusatzleistungen. Über den Dritten Weg der Kirchen im Arbeitsrecht wird eine flächendeckende Tarifbindung kirchlicher Einrichtungen erreicht, die auch kleinere und mittlere kirchliche Einrichtungen erfasst.

Gesamtregelung „Befristung“ erreicht – Stopp für sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen an die Kette gelegt

Am 22. Januar 2024 hat der Vermittlungsausschuss der ZAK einen ersetzenden Beschluss zum Thema (Ketten-)Befristungen gefasst. 

Die vorliegende Regelung ist nun wesentlich besser als das bisher geltende weltliche Arbeitsrecht.

Gemäß der ersetzenden Entscheidung "Gesamtregelung zur Befristung", Nr. 2, ist eine Befristung ohne Sachgrund nicht mehr zulässig. Darüber hinaus haben wir erfolgreich Kettenbefristungen stark eingeschränkt. Im Unterschied zu den im weltlichen Arbeitsrecht möglichen 10 Jahren, dürfen katholische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maximal 6 Jahre befristet eingestellt werden (vgl. Ersetzende Entscheidung "Gesamtregelung zur Befristung", Nr. 1).

Diese Regelung sorgt in Zeiten ökonomischer Unsicherheiten für mehr Planungssicherheit auf Seiten der Beschäftigten und sendet ein starkes Signal an den Bundesgesetzgeber und an die Tarifvertragsparteien. Die katholische Kirche als großer öffentlicher Arbeitgeber in Deutschland setzt neue Maßstäbe in Sachen Befristungsrecht.

Mit Veröffentlichung in den Amtsblättern durch die Diözesanbischöfe tritt die Regelung ab 1. Juni 2024 in Kraft.

Der genaue Wortlaut ist hier im angefügten Dokument zu finden.

 

Noch keine Entscheidung in Sachen Kettenbefristungen!

Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission ruft erneut den Vermittlungsausschuss an.

Am 5. Dezember 2023 hat die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK) mit deutlicher Mehrheit beschlossen, erneut den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zuvor war der Vermittlungsvorschlag an der erforderlichen Mehrheit gescheitert. 

Die ZAK-Ordnung sieht nun vor, dass der Vermittlungsausschuss innerhalb einer Frist von acht Wochen eine ersetzende Entscheidung trifft oder feststellen muss, dass es keine Einigungsmöglichkeit im Vermittlungsausschuss gibt.

Der Vermittlungsausschuss wird am 22. Januar 2024 zusammentreten, um eine Entscheidung zu treffen.

Update: Kettenbefristungen an die kurze Leine!

Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. September einen Vermittlungsvorschlag einstimmig beschlossen. Eine erste Beratung auf Mitarbeiterseite hat diese Woche im Rahmen unserer regulären Sitzung stattgefunden. Der Vorschlag wird nun weiter seitig beraten und in der nächsten Sitzung der ZAK im November zur Beschlussfassung anstehen.

Kettenbefristung – jetzt ist der Vermittlungsausschuss gefragt!

Die extra einberufene Sondersitzung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) in Fulda verlief leider nicht so erfolgreich wie von der Mitarbeiterseite erhofft. Die Dienstgeberseite hält an der Verknüpfung der Regelung von Kettenbefristungen mit Verschlechterungen bei der sachgrundlosen Befristung fest. Auch nach längerer Diskussion und mehreren Sitzungsunterbrechungen ist es nicht gelungen, ein Umdenken auf der Dienstgeberseite zu erreichen.

Die Anträge der Mitarbeiterseite - aber auch der Antrag der Dienstgeberseite - wurden abgelehnt (oder fanden nicht die erforderliche Mehrheit).

Am Ende blieb der Mitarbeiterseite keine andere Wahl als für die entsprechenden Anträge den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Dritter Weg, Befristung, Arbeitszeiterfassung - Politische Gespräche im Rahmen der ZAK-MAS-Klausurtage

Im Rahmen ihrer Klausurtagung in Berlin vom 9.-11. Mai 2023 hat die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) konstruktive politische Gespräche geführt.

Kettenbefristungen an die kurze Leine!

Neue Initiative der Mitarbeiterseite in der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) – ehemals Zentral-KODA

Die Eingrenzung der Kettenbefristung von Arbeitsverträgen ist ein wichtiges Thema, das viele Dienstnehmer*innen betrifft. Immer wieder kommt es vor, dass Beschäftigte jahrelang mit befristeten Verträgen arbeiten und keine Planungssicherheit haben. Dies kann zu Unsicherheit und Stress führen und die Arbeitsbedingungen verschlechtern.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die ZAK-Mitarbeiterseite einen Antrag eingebracht, die Dauer von Kettenbefristungen stark einzuschränken.

Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Ab dem 1. Januar 2022 werden Mehrarbeitsstunden Teilzeitbeschäftigter genauso abgegolten wie die Überstunden Vollzeitbeschäftigter (also mit Überstundenzuschlägen), wenn die Mehrarbeits- bzw. Überstunden nicht innerhalb von drei Monaten nach Anfall ausgeglichen werden: so der Beschluss der Regional-KODA Nordost.

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