Neue Initiative der Mitarbeiterseite in der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) – ehemals Zentral-KODA
Die Eingrenzung der Kettenbefristung von Arbeitsverträgen ist ein wichtiges Thema, das viele Dienstnehmer*innen betrifft. Immer wieder kommt es vor, dass Beschäftigte jahrelang mit befristeten Verträgen arbeiten und keine Planungssicherheit haben. Dies kann zu Unsicherheit und Stress führen und die Arbeitsbedingungen verschlechtern.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die ZAK-Mitarbeiterseite einen Antrag eingebracht, die Dauer von Kettenbefristungen stark einzuschränken.
Mittlerweile arbeitet ein Ausschuss bestehend aus Dienstgeber*innen und Vertreter*innen der Mitarbeiterseite an dem Thema. Die Dienstgeberseite ist zwar willens sich der Thematik anzunehmen, möchte im Gegenzug aber die Regelung zur sachgrundlosen Befristung wieder verschlechtern. Da werden wir nicht mitgehen!
Am 22. Juni 2023 findet eine außerordentliche Sitzung der ZAK statt. Da der Ausschuss zur Befristung von Arbeitsverträgen der ZAK kein geeintes Ergebnis vorlegen wird, wird sich die ZAK mit den drei jetzt vorliegenden Anträgen beschäftigen. Die Mitarbeiterseite hat einen Antrag zur Eindämmung der Befristung mit Sachgrund gestellt, der abgestimmt werden könnte. Sie hat als Antwort auf den Antrag der Dienstgeberseite, der Öffnungen bei der sachgrundlosen Befristung vorsieht, ihrerseits wieder einen Antrag auf vollständige Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen gestellt.
Wir möchten sicherstellen, dass Dienstnehmer*innen langfristig planen können. Wir werden uns deshalb für eine faire und gerechte Arbeitswelt einsetzen, in der die Befristung von Arbeitsverträgen die absolute Ausnahme ist.