Seit 1. Januar 2020 sind die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Die überarbeiteten Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen.
Arbeitgeber müssen Beschäftigte in Zukunft auf nicht genommenen Urlaub hinweisen. Mit einem Grundsatzurteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer, Dienstgeber müssen zukünftig mit mehr Aufwand rechnen.
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert.
Nachdem die Karlsruher Richter die Erfurter Kollegen wegen ihrer Rechtsprechung in Sachen sachgrundloser Befristung rüffelten, haben letztere in einem aktuellen Urteil nunmehr ihre Rechtsprechung geändert.
Die Zentral-KODA passt die Bedingungen zur Entgeltumwandlung zur privaten Altersversorgung den neuen Bedingungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) an. Ab dem 1. Januar 2019 wird der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung auf 15% festgelegt.
Die Veröffentlichungen der Mitarbeiterseite des Zentral-KODA:
Zentral-KODA-Organ 80 | Okt 2018 + + + Zentral-KODA-Organ 79 | Aug 2018 + + + Zentral-KODA-Organ 78 | März 2017 + + + Zentral-KODA-Organ 77 | Feb 2016 + + + Zentral-KODA-Organ 76 | Nov 2015 + + + Zentral-KODA-Organ 75 | Mai 2015 + + + Zentral-KODA-Organ 74 | Jan 2015 + + + Zentral-KODA-Organ 73 | Dez 2014 + + + Zentral-KODA-Organ 72 | Juli 2014 + + + Zentral-KODA-Organ 71 | Mai 2014