Die Zentral-KODA hat die zuständige Arbeitsgruppe „Prävention vor sexuellem Missbrauch“ bei der Deutschen Bischofskonferenz zu den „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch“ sowie zur Rahmenordnung „Prävention vor sexuellem Missbrauch“ in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Sachverhalte beraten.
Die Arbeitsgruppe nahm die Anregungen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen weitestgehend in die Ordnungen auf. Ebenso nahm die Zentral-KODA zu der beabsichtigten Handreichung und zur Arbeitshilfe Stellung. Für die Zentral-KODA war von Bedeutung, dass auch die arbeitsrechtliche Situation der Beschäftigten bei Abfassung der Ordnungen im Blickfeld bleibt.