9,70 Euro sind der Maßstab
Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite schloss sich auf ihrer Klausur in Hamburg im April der Forderung nach einem flächendeckenden und einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn an.
Innerkirchlich wurde diese Forderung in den vergangenen Monaten schon von der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) als dynamischer Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,70 Euro erhoben. Damit werden v.a. Frauen geschützt, die gerade auch in den kirchlichen Einrichtungen überproportional beschäftigt sind.
Die Vorgabe der christlichen Soziallehre, dass das Erwerbseinkommen auch eine ausreichende Sicherung der Daseinsvorsorge miteinschließen muss, kann nur durch einen adäquaten Mindestlohn erfüllt werden. Deutschland ist gut beraten, sich in die Reihe der bisherigen 20 EU-Staaten einzureihen, die bereits über Mindestlöhne verfügen. Europaweit ist die Notwendigkeit von Mindestlöhnen unumstritten.