In der Sitzung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) vom 13. November 2025 wurde der gemeinsame Vorschlag des Arbeitsrechtsausschusses (ARA) zur Änderung der Gesamtregelung zur Befristung angenommen. Die beschlossene Änderung umfasst zwei zentrale Punkte:
Zum einen wird klargestellt, dass Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze erneut befristet eingestellt werden können, ohne dass dies auf die zulässige Höchstdauer sachgrundloser Befristungen angerechnet wird. Zum anderen wird eine ergänzende Befristungsmöglichkeit für öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse (insbesondere nach §§ 16e und 16i SGB II) eingeführt, um deren praktischen Einsatz zu erleichtern.
Bevor die Änderungen in Kraft treten können, wird der Beschluss den zuständigen Diözesanbischöfen zur Entscheidung vorgelegt, die innerhalb von sechs Wochen nach Zugang Einspruch einlegen können. Die Mitarbeiterseite begrüßt die Annahme und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts.